Aufgrund der nach wie vor angespannten Situation auf Baustellen kommt die Bundesregierung Bauunternehmen bei deren Preiskalkulation entgegen. Die Regelungen für Preisgleitklauseln werden verlängert und in Teilen für Unternehmen verbessert.
Die Bauwirtschaft ächzt unter stark gestiegenen Rohstoffpreisen. Der Bund passt nun für Bauvorhaben der öffentlichen Hand seine Regelungen an. Bauunternehmer bekommen mehr Freiräume, um die gestiegenen Kosten für Materialien weiterzugeben.
Aufgrund der oft langwierigen Ausschreibungs- und Genehmigungsverfahren bei öffentlichen Bauten wurden viele Projekte noch mit den alten Materialkosten kalkuliert. Zwar gibt es Preisgleitklauseln, die dann greifen, wenn sich ein Baustoff deutlich verteuert hat. Allerdings gibt es dafür strenge Rahmengrenzen. Diese werden nun etwas gelockert, um Bauunternehmen zu entlasten. Ganz alte Verträge sind davon allerdings nicht abgedeckt. Die neuen Regelungen sollen nur greifen, wenn ein Vertrag nach Ausbruch des Kriegs in der Ukraine abgeschlossen wurde.